Vertragsvereinbarungen (AGB)

Die Unterrichtsgebühr versteht sich als eine Jahresunterrichtsgebühr und wird jeweils in 12 monatlichen Teilbeträgen am Anfang eines jeden Monats durch Bankeinzug erhoben.
Bei Einzugsstornierungen, z.B. wegen Kontoüberziehung oder Kontoänderung, werden die anfallenden Bearbeitungsgebühren der Bank beim nächsten Einzug in Rechnung gestellt.

Kosten für Notenmaterial sind nicht in der Unterrichtsgebühr enthalten.

An den gesetzlichen Feiertagen und während der staatlichen Schulferien im Bundesland Niedersachsen findet kein Unterricht statt.

Für vom Schüler/ von der Schülerin abgesagte oder versämte Unterrichtsstunden ist die Lehrkraft/ die Schule nicht ersatzpflichtig.
Unterrichtsleistungen gelten somit auch bei Fernbleiben des Schülers/ der Schülerin als erbracht.
Ausgefallende Stunden von Seiten der Lehrkraft/ der Schule werden voll nachgeholt.

Die Unterrichszeit einer nicht ausgelasteten Gruppe kann nach Ermessen der Lehrkraft/ der Schule der aktuellen Teilnehmerzahl angepasst werden.

Die Lehrkraft/ die Schule behält sich im Gruppenuntericht in bestimmten Fällen die Möglichkeit vor, schwächere Schüler mit etwas mehr Zeit und Aufmerksamkeit zu fördern, um ihnen so den Anschluß an die Gruppe zu gewährleisten.

Die Probezeit beträgt 1 Monat ab Beginn der 1. Unterrichtsstunde.
Während dieses Zeitraumes kann der Vertrag schriftlich zum Ablauf der gebührenpflichtigen Probezeit gekündigt werden.

Der Vertrag läuft, sofern er von keiner Seite gekündigt wird, auf unbestimmte Zeit.
Die Kündigungsfrist beträgt 2 Monate und muß schriftlich spätestens bis zum 5. des laufenden Monats eingehen. Der Vertrag wird dann am Ende des Folgemonats aufgelöst.
Ebenso endet dann die Beitragspflicht.

Die Musikschule behält sich das Recht vor, Zeit und Ort des Unterrichts zu bestimmen.

Die Musikschule behält sich das Recht vor, eine Lehrvertretung zu stellen.

Werden einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam, wird dadurch die Gültigkeit dieses Vertrages im übrigen nicht berührt.

Wünsche der Eltern und des Schülers/ der Schülerin bzgl. der Unterrichtsgestaltung und
-inhalte können berücksichtigt werden.

Der Schüler/ die Schülerin verpflichtet sich, die Unterrichtsräume und -instrumente sowie das zur Verfügung gestellte Unterrichtsmaterial pfleglich zu behandeln.

Die Musikschule haftet nicht für Unfälle oder sonstige Schäden auf dem Weg zum und vom Unterrichtsort. Zusätzlicher Haftpflicht- und Unfallversicherungsschutz - über die gesetzliche Regelung hinaus - besteht für Schüler und Lehrer nicht.

Erfüllungsort ist die Technics- Musikschule "Auftakt".

Gerichtsstand ist Göttingen.